Was muss in ein
österreichisches Impressum?

Österreich verlangt andere Angaben als Deutschland, und eine übernommene deutsche Vorlage lässt genau die weg, die es hier zusätzlich gibt.

Drei Gesetze, nicht eines

In Deutschland steht die Impressumspflicht in einem Paragraphen. In Österreich verteilt sie sich auf das E-Commerce-Gesetz, das Unternehmensgesetzbuch und das Mediengesetz, und die Gewerbeordnung kommt dazu.

AngabeFundstelle
Name oder Firma, Anschrift, E-Mail
Eine geografische Anschrift, kein Postfach, und eine Adresse, unter der man Sie tatsächlich erreicht. Das gilt in beiden Ländern gleich.
§ 5 Abs 1 Z 1 und 3 ECG
Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht
Nicht „Handelsregister“, das ist die deutsche Bezeichnung. Wer nicht im Firmenbuch eingetragen ist, schuldet die Angabe nicht; für ihn ist die GISA-Zahl die Kennung.
§ 5 Abs 1 Z 4 ECG, § 14 UGB
UID-Nummer im ATU-Format
Eine österreichische UID beginnt mit ATU, nicht mit DE. Wer als Kleinunternehmer keine hat, schuldet sie nicht.
§ 5 Abs 1 Z 6 ECG
Kammer und Gewerbebehörde
Die Wirtschaftskammer und die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat. In deutschen Vorlagen steht an dieser Stelle eine Aufsichtsbehörde oder gar nichts.
§ 5 Abs 1 Z 5 ECG, GewO
Medieninhaber und Offenlegung
Die Angabe ohne deutsches Gegenstück. Sie fehlt in übernommenen Vorlagen deshalb praktisch immer.
§ 25 MedienG

Was ein Scan davon zeigt

Er sucht diese Angaben im Impressum, das er auf Ihrer Seite findet, und fragt die UID beim EU-Dienst VIES ab. Er meldet, welche Themen er nicht gefunden hat, und nennt jedes davon eine mögliche Lücke, nie einen Verstoß. Ob eine vorhandene Formulierung in Ihrem Fall genügt, ist eine Rechtsfrage und beantworten wir nicht.

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Stand: 9. September 2026. Wir nennen die Fundstelle, damit Sie nachlesen können; eine Rechtsauskunft ist das nicht.