Preisangaben stehen
auf der Produktseite

Nicht in den AGB und nicht im Footer. Genau deshalb sieht eine Prüfung, die nur die Startseite öffnet, davon nichts.

Vier Angaben am konkreten Angebot

Sie lassen sich nur dort beurteilen, wo ein Preis steht. Ein Grundpreis im Footer ist keiner, und eine Versandkostenseite ersetzt die Angabe am Artikel nicht.

AngabeFundstelle
Preis einschließlich Umsatzsteuer
Der Endpreis mit allen Abgaben. Wer als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen darf und das schreibt, erfüllt die Vorschrift und braucht den Hinweis nicht.
§ 9 Abs 1 PrAG, in Deutschland § 3 PAngV
Grundpreis je Mengeneinheit
Für Waren, die nach Volumen, Gewicht, Länge oder Fläche angeboten werden. Nennt der Artikelname eine Füllmenge, ist die Frage fällig.
§ 10a PrAG, in Deutschland § 4 PAngV
Versandkosten und Lieferzeit
Vor der Bestellung, nicht erst im Warenkorb.
§ 4 FAGG, in Deutschland Art. 246a EGBGB
30-Tage-Bestpreis bei Ermäßigungen
Wer einen durchgestrichenen Preis zeigt, muss sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen. Der Streichpreis allein sagt nicht, worauf er sich bezieht.
§ 9a PrAG

Was ein Scan davon zeigt

Er öffnet echte Produktseiten und liest den Preisblock, statt den Footer zu durchsuchen. Ob für eine bestimmte Ware ein Grundpreis fällig ist, hängt davon ab, was sie ist, und das entscheidet der Bericht nicht: er nennt die Seite und die Angabe, die er nicht gefunden hat, und überlässt Ihnen die Beurteilung.

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Ergebnis sofort im Browser, ohne Anmeldung. Meist unter zwei Minuten. So sieht ein fertiger Bericht aus

Stand: 9. September 2026. Wir nennen die Fundstelle, damit Sie nachlesen können; eine Rechtsauskunft ist das nicht.