Ist Ihr Webshop
barrierefrei genug?

Seit 28. Juni 2025 verlangen das BFSG in Deutschland und das BaFG in Österreich einen barrierefreien Online-Handel. Die Frage ist nicht, ob Ihr Shop perfekt ist, sondern ob die häufigsten Barrieren weg sind.

Zwei Länder, ein Standard

Beide Gesetze setzen dieselbe EU-Richtlinie um, den European Accessibility Act. Der technische Maßstab ist in beiden Ländern WCAG 2.1 Stufe AA. Unterschiedlich sind die Strafrahmen.

AngabeFundstelle
Kontrast zwischen Text und Hintergrund
Mindestens 4,5:1 für normalen Text. Die häufigste Barriere und die am leichtesten zu behebende.
WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.4.3
Bilder ohne Alternativtext
Ein Produktbild ohne Alternativtext ist für Screenreader unsichtbar. Ein dekoratives Bild braucht einen leeren alt-Wert.
WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.1.1
Formularfelder ohne Beschriftung
Ein Eingabefeld ohne Label ist ein Feld ohne Frage. Suchfelder und Newsletter-Anmeldungen sind häufige Fälle.
WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.1
Bedienbare Elemente ohne Namen
Ein Button ohne erkennbaren Namen ist ein Button, der nichts tut, jedenfalls für Screenreader-Nutzer.
WCAG 2.1 Erfolgskriterium 4.1.2
Tastaturzugänglichkeit
Jede Funktion, die mit der Maus geht, muss auch mit der Tastatur gehen. Dropdown-Menüs und eigene Auswahlfelder scheitern daran oft.
WCAG 2.1 Erfolgskriterium 2.1.1

Was ein Scan davon zeigt

Er lässt axe-core auf der Startseite, einer Produktseite und der Kasse laufen und meldet, welche Regeln verletzt werden und wie oft. Er behauptet nicht, dass Ihr Shop barrierefrei oder nicht barrierefrei ist, sondern nennt die gefundenen Barrieren, nach Schwere sortiert. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und unter 2 Millionen Euro Umsatz) lässt sich von außen nicht erkennen; wir vermerken sie, entscheiden sie aber nicht. Auf denselben Seiten prüft er auch die Preisangaben auf der Produktseite.

Eigenen Webshop kostenlos prüfen

Ergebnis sofort im Browser, ohne Anmeldung. Meist unter zwei Minuten. So sieht ein fertiger Bericht aus

Stand: 26. September 2026. Wir nennen die Fundstelle, damit Sie nachlesen können; eine Rechtsauskunft ist das nicht.