Preisangaben stehen
auf der Produktseite
Nicht in den AGB und nicht im Footer. Genau deshalb sieht eine Prüfung, die nur die Startseite öffnet, davon nichts.
Vier Angaben am konkreten Angebot
Sie lassen sich nur dort beurteilen, wo ein Preis steht. Ein Grundpreis im Footer ist keiner, und eine Versandkostenseite ersetzt die Angabe am Artikel nicht.
| Angabe | Fundstelle |
|---|---|
| Preis einschließlich Umsatzsteuer Der Endpreis mit allen Abgaben. Wer als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen darf und das schreibt, erfüllt die Vorschrift und braucht den Hinweis nicht. | Art. 2 Buchst. a Richtlinie 98/6/EG (Österreich § 9 Abs 1 PrAG, Deutschland § 3 PAngV) |
| Grundpreis je Mengeneinheit Für Waren, die nach Volumen, Gewicht, Länge oder Fläche angeboten werden. Nennt der Artikelname eine Füllmenge, ist die Frage fällig. | Art. 3 Abs 1 Richtlinie 98/6/EG (Österreich § 10a Abs 1 PrAG, Deutschland § 4 Abs 1 PAngV) |
| Versandkosten und Lieferzeit Vor der Bestellung, nicht erst im Warenkorb. | Art. 6 Abs 1 Buchst. e und g Richtlinie 2011/83/EU (Österreich § 4 Abs 1 Z 5 und 7 FAGG, Deutschland Art. 246a § 1 EGBGB) |
| 30-Tage-Bestpreis bei Ermäßigungen Wer einen durchgestrichenen Preis zeigt, muss sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen. Der Streichpreis allein sagt nicht, worauf er sich bezieht. | Art. 6a Richtlinie 98/6/EG (Österreich § 9a PrAG, Deutschland § 11 PAngV) |
Was ein Scan davon zeigt
Er öffnet echte Produktseiten und liest den Preisblock, statt den Footer zu durchsuchen. Der Bericht nennt jede Seite, auf der eine Angabe fehlt, und wo Sie sie in Ihrem Shopsystem ergänzen. Auf denselben Seiten prüft er auch die Barrierefreiheit.
Stand: 9. Oktober 2026. Wir nennen die Fundstelle, damit Sie nachlesen können; eine Rechtsauskunft ist das nicht.