Was muss in ein
deutsches Impressum?

Seit Mai 2024 steht die Impressumspflicht nicht mehr im Telemediengesetz, sondern in § 5 DDG. Verweist Ihr Impressum noch auf § 5 TMG, meldet der Scan das eigens.

Ein Paragraph, mehrere Bedingungen

§ 5 DDG zählt die Pflichtangaben eines Anbieters auf, aber nicht jede trifft jeden Shop gleich. Register und Steuerkennung hängen davon ab, ob Sie eingetragen sind oder eine Nummer führen. Aufsichtsbehörde und Redaktionsverantwortliche treffen nur einen Teil der Betriebe, letztere über den Medienstaatsvertrag.

AngabeFundstelle
Name oder Firma, Anschrift, E-Mail
Eine geografische Anschrift, kein Postfach, und eine Adresse, unter der man Sie tatsächlich erreicht. Das gilt in beiden Ländern gleich.
§ 5 Abs 1 Nr 1 und 2 DDG
Handelsregister und Registergericht
Nicht „Firmenbuch“, das ist die österreichische Bezeichnung. Wer nicht im Register eingetragen ist, schuldet die Angabe nicht.
§ 5 Abs 1 Nr 4 DDG
USt-IdNr. im DE-Format oder Wirtschafts-ID
Eine deutsche USt-IdNr beginnt mit DE, nicht mit ATU. Anzugeben ist sie, wenn eine solche Nummer vorhanden ist; die Kleinunternehmerregelung allein beantwortet das nicht.
§ 5 Abs 1 Nr 6 DDG
Aufsichtsbehörde bzw. zuständige Kammer
Nur wer einer behördlichen Zulassung bedarf oder einen reglementierten Beruf ausübt, schuldet diese Angabe. Für den gewöhnlichen Handel gilt sie nicht.
§ 5 Abs 1 Nr 3 und 5 DDG
Verantwortlicher für redaktionelle Inhalte
Sie betrifft journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote wie ein Magazin oder einen Ratgeberblog neben dem Shop, nicht den reinen Produktkatalog.
§ 18 Abs 2 MStV

Was ein Scan davon zeigt

Er sucht diese Angaben im Impressum, das er auf Ihrer Seite findet, und fragt die USt-IdNr beim EU-Dienst VIES ab. Ob Register, Steuerkennung oder Aufsichtsbehörde bei Ihnen überhaupt greifen, hängt vom Betrieb ab; ist das unklar, meldet der Bericht einen offenen Prüfpunkt statt einer möglichen Lücke. Was er sonst nicht findet, nennt er eine mögliche Lücke, nie einen Verstoß. Ob eine vorhandene Formulierung in Ihrem Fall genügt, ist eine Rechtsfrage und beantworten wir nicht. Verkaufen Sie auch nach Österreich, gelten dort zusätzliche Pflichtangaben. In einem eigenen Durchgang prüft er auch, ob Ihre Datenschutzerklärung zu den geladenen Diensten passt.

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Stand: 28. September 2026. Wir nennen die Fundstelle, damit Sie nachlesen können; eine Rechtsauskunft ist das nicht.